Vorübergehend eingeschränkte Verfügbarkeit von OM-Informationen bei niederländischen VOG-Anträgen

Geändert am Mo, 25 Aug um 3:30 NACHMITTAGS

Was ist passiert?

Am 17. Juli hat das niederländische Openbaar Ministerie (OM) vorsorglich seine internen Systeme vom Internet getrennt. Dadurch ist das OM vorübergehend offline gegangen.

Infolgedessen wird das Justizielle Dokumentationssystem (JDS) des Justizinformationsdienstes (Justis) derzeit nicht mit den neuesten OM-Informationen aktualisiert.

Was bedeutet das für niederländische VOG-Anträge?

  • Für Anträge, die nach dem 18. Juli eingereicht wurden, stehen nur OM-Informationen zur Verfügung, die bis einschließlich 17. Juli im JDS registriert waren.
  • Neue OM-Informationen nach dem 17. Juli sind vorübergehend nicht im JDS sichtbar und werden daher bei der Beurteilung nicht berücksichtigt.

Was bedeutet das für Sie?

  • Ihr VOG-Antrag kann weiterhin eingereicht und bearbeitet werden.
  • Bitte beachten Sie, dass die OM-Informationen in diesem Zeitraum nicht vollständig aktuell sind.
  • Solange diese Maßnahme gilt, wird im Screening-Bericht ein Support-Hinweis aufgenommen, damit dies für Kunden und Kandidaten klar ersichtlich ist.

Wie geht es weiter?

Sobald die Systeme des OM wieder angeschlossen und das JDS aktualisiert sind, wird der Prozess fortgesetzt.
DISA ist hierbei von externen Parteien abhängig und hat darauf keinen Einfluss. Wir halten Sie selbstverständlich über diesen Kommunikationskanal auf dem Laufenden.

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