Vollständige Wiederherstellung der OM-Informationen bei niederländischen Führungszeugnisanträgen (VOG)

Geändert am Di, 21 Okt um 11:49 VORMITTAGS

Was ist passiert?

Am 17. Juli 2025 hat das niederländische Justizministerium (Openbaar Ministerie, OM) seine internen Systeme vorsorglich vorübergehend vom Internet getrennt. Dadurch war das OM offline, und der Justizinformationsdienst (Justis) konnte das Justizielle Dokumentationssystem (Justitieel Documentatie Systeem, JDS) in dieser Zeit nicht mit neuen OM-Informationen aktualisieren.

Wiederherstellung des Systems

Anfang September wurde der Datenaustausch zwischen dem OM und dem JDS von Justis wiederhergestellt. Seitdem hat das OM daran gearbeitet, die Rückstände bei den Einträgen aufzuholen.
Justis hat bestätigt, dass das System seit Freitag, dem 17. Oktober 2025, wieder vollständig aktualisiert ist.

Was bedeutet das für niederländische VOG-Anträge?

  • Seit dem 17. Oktober 2025 werden VOG-Anträge wieder mit vollständig aktuellen OM-Informationen geprüft.
  • Für Anträge, die vor dem 17. Oktober eingereicht wurden, wird im Prüfungsbericht weiterhin eine PES-Anmerkung aufgenommen. Diese weist darauf hin, dass diese Anträge mit OM-Informationen bis einschließlich 17. Juli 2025 bearbeitet wurden.

Was bedeutet das für Sie?

Ihr VOG-Antrag kann wie gewohnt eingereicht und bearbeitet werden. Seit dem 17. Oktober erfolgt die Bearbeitung wieder mit aktuellen Daten, und es bestehen keine Einschränkungen mehr bei der Verfügbarkeit der OM-Informationen.

Nächste Schritte

Die Situation ist damit behoben, und es sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Sollte es neue Informationen von Justis oder dem OM geben, werden wir Sie über diesen Kommunikationskanal informieren.

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